Neuigkeiten zum Europäischen Gemeinschaftspatentsystem
Seit vielen Jahren besteht die Forderung der Nutzer des Patentsystems, ein einheitliches Gemeinschaftspatent für die Europäische Union zu schaffen. Anders als das bestehende europäische Patent wäre das Gemeinschaftspatent einheitlich in der ganzen EU gegen Patentverletzer durchsetzbar. Somit würde es gerade für kleine und mittlere Unternehmen leichter, ihre Patente europaweit durchzusetzen.
Wie man der Erklärung vom 4. Dezember 2009 des Rates der Europäischen Union entnehmen kann, wurde ein grundsätzlicher Konsens gefunden, sowohl das Gemeinschaftspatent als auch die notwendige EU-Gerichtsbarkeit zu schaffen. Das Gemeinschaftspatent würde in bewährter Weise vom Europäischen Patentamt erteilt werden. Die in Aussicht gestellten Regelungen für das Gerichtssystem bedeuten für Deutschland, dass die in Patentstreitsachen sehr erfahrenen Landgerichte als Eingangsinstanz erhalten bleiben würden. Über die Hälfte aller in Europa geführten Patentverletzungsverfahren werden derzeit vor deutschen Gerichten geführt.
Aus der Erklärung geht aber auch hervor, dass im Einzelnen noch Fragen zu klären sind. In jedem Fall stellt diese Erklärung den größten Fortschritt dar, der seit Jahren auf diesem Gebiet erzielt wurde, so dass wir auf die weitere Entwicklung gespannt sind.
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