Warnung vor Zahlungsaufforderungen durch Unbekannte im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten
In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Schutzrechtsinhaber - durch scheinbar seriöse Unternehmen - in zumindest teilweise irreführender Weise zur Zahlung von Gebühren im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen aufgefordert werden. Mit solchen Aufforderungen wird, unter behördenähnlicher Aufmachung, beispielsweise eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt angeboten. Diese Aufforderungen entfalten keine Rechtswirkung; eine Zahlungspflicht besteht nicht.
Bei Fragen und im Zweifel wenden Sie sich bitte an uns.
Auch das Deutsche Patent- und Markenamt hat vor solchen Aufforderungen schon gewarnt .
Wie das Deutsche Patent- und Markenamt mitteilt, stehen insbesondere folgende Unternehmen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts:
- AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.,
- Matic-Verlagsgesellschaft mbH,
- WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG,
- WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG,
- CPTD - Central Patent & Trademark Database,
- European Trade marks and Designs,
- FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry,
- I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register,
- I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property,
- IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation,
- Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis,
- DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH,
- DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH,
- European Trademark Organisation S.A.,
- ECTO GmbH,
- Intellectual Property Agency Ltd.,
- Nationales Markenregister AG.
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