Ausbildung

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Die Ausbildung von Patentanwaltskandidatinnen und Patentanwaltskandidaten ist ein zentrales Anliegen von Maikowski & Ninnemann. Nach der Kanzleiphilosophie sollen neue Partner aus in der Kanzlei ausgebildeten Patentanwaltskandidaten ausgewählt werden. Erfolgreiche Patentanwaltskandidatinnen und Patentanwaltskandidaten haben damit eine glänzende Perspektive in unserer Kanzlei.

Im Rahmen der Ausbildung erhalten die Patentanwaltskandidatinnen und Patentanwaltskandidaten in enger Zusammenarbeit mit einer/einem ausbildenden Patentanwältin/Patentanwalt die Möglichkeit, an Fällen selbständig zu arbeiten. Dazu gehören die selbständige Arbeit in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmustersachen, wie z.B. die Ausarbeitung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen und die Erwiderung von Prüfungsbescheiden in Patent- und Markensachen, die Begleitung von Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Europäischen Patentamt - dazu gehört das Ausarbeiten von Schriftsätzen in Einspruchs- und Nichtigkeitssachen genauso wie das persönliche Auftreten vor Amt und Gericht, die Mitarbeit an zivilgerichtlichen Verfahren in Streitsachen des gewerblichen Rechtsschutzes und der persönliche Kontakt zu den Mandanten. Neben der praktischen Arbeit bietet die Kanzlei ihren Patentanwaltskandidatinnen und Patentanwaltskandidaten Arbeitsgemeinschaften zu den Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und zur Vorbereitung auf die Europäische Eignungsprüfung.

Teil der Ausbildungsphilosophie ist auch, dass Patentanwaltskandidatinnen und Patentanwaltskandidaten Übersetzungen nur in Ausnahmefällen anfertigen. Die Ausbildung erfolgt durch Bearbeitung eigener Fälle und Formulieren eigener Texte.

Der Erfolg gibt Maikowski & Ninnemann Recht: In der Kanzlei ausgebildete Patentanwaltskandidatinnen und Patentanwaltskandidaten haben in der Vergangenheit weit überdurchschnittlich sowohl bei der Deutschen Patentanwaltsprüfung als auch bei der Europäischen Eignungsprüfung abgeschnitten. Wir sind stolz darauf, dass Arbeiten unserer Patentanwaltskandidatinnen und Patentanwaltskandidaten bei der Europäischen Eignungsprüfung wiederholt vom Europäischen Patentamt als Musterlösung ausgewählt worden sind.

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